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BSG, 18.09.2013 - B 13 SF 2/13 S |
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- BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B
Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne …
Auszug aus BSG, 18.09.2013 - B 13 SF 2/13 S
Auch wenn Nothelfer kostenrechtlich zu privilegieren sind (BSG vom 11.6.2008 - B 8 SO 45/07 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 7), besteht hier jedenfalls kein Grund, den Erinnerungsführer kostenrechtlich nach §§ 183, 193 SGG zu privilegieren, da er die Betreuungsleistungen gegen Entgelt erbracht hat. - BSG, 29.12.2011 - B 13 SF 3/11 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung - Absehen von der Kostenerhebung - …
Auszug aus BSG, 18.09.2013 - B 13 SF 2/13 S
2 Der Antrag ist als Erinnerung iS von § 66 Abs. 1 GKG auszulegen, weil er nach Zugang der Kostenrechnung gestellt worden ist und sinngemäß die unrichtige Behandlung der Sache geltend gemacht wird (§ 21 Abs. 1 S 1 GKG; vgl dazu Senatsbeschluss vom 29.12.2011 - B 13 SF 3/11 S). - BSG, 15.02.2013 - B 8 SO 90/12 B
Auszug aus BSG, 18.09.2013 - B 13 SF 2/13 S
Mit Beschluss vom 15.2.2013 (B 8 SO 90/12 B) hat der 8. Senat des BSG die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil des LSG als unzulässig verworfen und dem Kläger (Erinnerungsführer) die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt (§ 197a Abs. 1 SGG iVm § 154 Abs. 2 VwGO). - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 8 SO 329/09
Auszug aus BSG, 18.09.2013 - B 13 SF 2/13 S
1 Das LSG Niedersachsen-Bremen hat den Anspruch des Klägers auf Zahlung eines höheren Honorars für die von ihm seit dem Jahr 2008 geleistete ambulante Betreuung zweier Hilfebedürftiger verneint (Urteil vom 12.7.2012 - L 8 SO 329/09).